Rahmenbedingungen

Der Schweizerische Schulsporttag wird frühzeitig vom SVSS an einen oder mehrere Kantone vergeben. Er findet jähr­lich unter folgenden Rahmenbedingungen statt:

  • Termin: in der Woche 21 – 23. Das genaue Datum sollte zwei Jahre vorher bekannt sein.
  • Teilnahmeberechtigung: Schülerinnen und Schüler des letzten obligatorischen Schuljahres, in Ausnahme­fällen auch des zweitletzten oder drittletzten Schuljahres. Die Teams müssen aus der gleichen Schuleinheit stam­men. Die entspre­chende Schulleitung bürgt dafür per Unterschrift.
  • Wettkampfangebot: Der Organisator sollte möglichst alle 12 Sportarten anbieten können. Aus organi­sato­rischen Gründen nicht durchführbare Sportarten werden spätestens ein Jahr im Voraus an den SVSS zur Vergabe an andere Kantone zu­rückgegeben. Die Veranstalter dürfen unter Einhaltung der SVSS-Bestimmun­gen zusätzliche Sportarten anbieten (s. Anhang).
  • Sportarten: Badminton, Basketball, Beachvolleyball, Geräteturnen, Handball, Leichtathletik, Orientie­rungs­lauf, Polysportive Stafette, Schwimmen, Unihockey, Volleyball, Tischtennis (Demosportart)
  • Kategorien: In den einzelnen Sportarten werden alle Jahre die gleichen Kategorien ausgeschrieben:
    • BB, HB, UH, VB, OL, SW, PS, TT: Knaben (K), Mädchen (M)
    • BM, BVB, GT: Mixed (X), s. Austragungsmodus
    • LA: Knaben (K), Mädchen (M), Mixed (X: 3 K + 3 M)
  • Austragungsmodus: Über die Jahre hinweg soll möglichst das gleiche Angebot mit der gleichen Schü­lerzahl pro Team bestehen:
Sportart Schüler pro Team Zusammensetzung / Inhalt
BB max. 10 5 auf dem Spielfeld
BM 4 – 6 (K, M: je mind. 2) 1 K-Doppel, 1 M-Doppel, 1 X-Doppel, 1 K-Einzel, 1 M-Einzel
BV 3 – 4 (M: 1- 2) 3 auf dem Spielfeld, davon mind. 1 M
GT 3 – 4 (K, M: beliebig) 3 zählbare Resultate an 5 Geräten mit je 4 obligatorischen + 1 bis 2 freiwilligen Elementen
HB max. 10 Kleinfeld: 4 + 1, ev. 5 + 1
LA 5-6 80m, Kugel o. Wurf, Hoch- o. Weitsprung: 5 zählbare Resultate. 5 x 80m, 5 x 1000m (Ge­lände)
OL 2 Vorm: Team-OL, Nachm: Kantonsstaffel mit 4er-Teams X: davon min. 2 M
PS 5 Gruppenwettkampf und 5 Stafettendisziplinen: Schwimmen, Inline, Cross, MTB, Langstre­ckenlauf
SW 4 50m Brustlage, 50m Rückenlage, Staffel: 4 x 50m (Rücken, Brust, 2 mal Freistil)
UH max.9 Kleinfeld: 3 + 1
VB max. 8 4 : 4, Feld: 13.4 m x 6.1 m, resp. grosses Badmintonfeld, Netzhöhe Knaben 2.24 m / Mädchen 2.15 m
TT (Demo) 2, ev. 3 4 Einzel, 1 Doppel
  • Ausführungsbestimmungen: Zu den einzelnen Sportarten existieren Bestimmungen, die für die Organi­sa­toren hilfreiche Hinweise liefern.
  • Wettkampfleitung: Es sollen überall erprobte und gut qualifizierte Wettkampfleiter eingesetzt werden.
  • Wettkampfpläne: Beim Festlegen der Wettkampfpläne muss auf die Hin- und Rückreise mit öffentli­chen Ver­kehrsmitteln Rücksicht genommen werden. Zur eventuellen Vervollständigung von Spieltab­leaus sollen weitere Kantone der Einwohnerzahl nach berücksichtigt werden.
  • Sponsoren u. Medien: Das Engagement mit Sponsoren und Medien ist mit dem SVSS zu koordinieren. Der Or­gani­sator kann kantonale und regionale Gegebenheiten frei mitberücksichtigen.

 

Anhang:

Kantonskontingente:                                                   

Sportart Anzahl Teams pro Kategorie
BB, HB, UH, VB, BV 1, ZH: 2
BM 2
GT, LA, OL, PS, SW, TT kleine Kantone

mittlere Kantone

grosse Kantone

(< 300’000 E.):

(< 700’000 E.):

(≥ 700’000 E.):

1 (OL+1)

2 (OL+1)

3 (OL+1)

Bestimmungen zur Einführung neuer Sportarten:

Der Veranstalter kann in Absprache mit dem SVSS zusätzliche Demo-Sportarten ausser Konkurrenz anbie­ten. Für eine frühzeitige Information ist er selber besorgt.

Für die dauerhafte Erweiterung des Wettkampfangebotes gemäss den Rahmenbedingungen soll folgen­der Ab­lauf eingehalten werden:

  1. der «Antragssteller» meldet sein Begehren spätestens bis August zwei Jahre vor dem SSST-Jahr offi­ziell beim Zentralverband SVSS an.
  2. der «Antragssteller» erhält in der Jahreskonferenz zwei Jahre vor dem SSST-Jahr die Möglichkeit, sein Anlie­gen zu vertreten.
  3. Diese Jahreskonferenz der Schulsportverantwortlichen entscheidet über die Aufnahme in den Dis­zipli­nenka­talog.
  4. Die Informationen über das Wettkampfangebot sind somit 1,5 Jahre im Voraus bekannt, und es kann über­all entsprechend geplant werden.
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